Maskenpflicht im ÖPNV: BIW beklagen Grundrechtsverstoß

Presseerklärung vom 11.01.2023

Nach aktuell geltender Beschlusslage des Bremer Gesundheitsressorts hebt das Bundesland Bremen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen zum 1. März auf. Zur Begründung führt die Sprecherin der Senatorin für Gesundheit, Diana Schlee, u.a. an, dass man „ein Ende der Pandemie in Bremen bisher nicht feststellen könne“ und dass die „Atemwegsinfektionskrankheiten nach wie vor sehr hoch“ seien, „was unserem Gesundheitssystem zu schaffen mache“.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der BIW-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, Torsten Neuhaus:

Die Maskenpflicht im ÖPNV hat keinen Einfluss auf das Covid-19-Infektionsgeschehen. Was bereits in anderen Ländern zu erkennen war, kann man nun beispielsweise auch an der Entwicklung in Bayern eindrucksvoll ablesen – und das in der Winterzeit.

Freiheitseinschränkungen auf Zeit grob verfassungswidrig

Nach Auffassung der BIW-Fraktion verstößt der rot-grün-rote Bremer Senat – mit der Ankündigung für das Ende der Maskenpflicht mit drei Monaten Vorlauf – gegen elementare Grundrechte.

Diese Entscheidung auf Vorrat ist nicht nur aus gesundheitlichen Aspekten völlig absurd, sondern zeigt einmal mehr, dass der Senatsbeschluss zur verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verpflichtung, die Notwendigkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen, in keiner Weise Rechnung trägt. Grundrechtseingriffe – auch niedrigschwellige – benötigen nämlich in jedem Moment, in dem sie gelten, eine ausreichende Rechtsgrundlage. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall“, führt der BIW-Stadtverordnete weiter aus.

Die BIW-Fraktion stellt zudem fest, dass die Regelungen des § 28b (Infektionsschutzgesetz – IfSG) ausschließlich (!) zur Eindämmung von Covid-19 Anwendung finden dürfen, und eben nicht zur Bekämpfung weiterer „Atemwegsinfektionskrankheiten“ herangezogen werden können.

Die BIW-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung fordert die verantwortlichen Politiker in Kommune und Land eindringlich dazu auf, die geltende Beschlusslage unverzüglich auf den Prüfstand zu stellen und die Menschen diesbezüglich in die Eigenverantwortung zu entlassen.

(Ende der Presseerklärung)