Beförderungsposse: BIW-Fraktion lässt Stellenanhebung juristisch prüfen

Presseerklärung vom 01.07.2021

Die Fraktion BÜRGER IN WUT in der Stadtverordnetenversammlung lässt die Rechtmäßigkeit der Beförderung des Polizeidirektors der Ortspolizeibehörde Bremerhaven von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen.

Klammheimlich wollte der Magistrat die bereits ausgesprochene Beförderung von Polizeidirektor Harry Götze nachträglich vom Ausschuss für öffentliche Sicherheit durchwinken lassen. Erst als der anwesende BIW-Vertreter in der Sitzung eine juristische Überprüfung des Vorgangs ankündigte, zog Oberbürgermeister Melf Grantz die Beschlussvorlage eiligst zurück. Nach einer Schamfrist soll sie dem Ausschuss erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, damit der die Stellenanhebung des Polizeidirektors im Nachhinein absegnet. Doch dabei werden wir BÜRGER IN WUT nicht mitmachen. Denn das Vorgehen des Magistrats ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch rechtlich fragwürdig“, kritisiert der BIW-Fraktionsvorsitzender Jan Timke.

Die BIW-Fraktion hat einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der juristischen Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Wir wollen wissen, ob die von OB Grantz ausgesprochene Beförderung rechtmäßig war, ob der Verwaltungsakt rückgängig gemacht werden kann und wer gegebenenfalls für mögliche Schäden der potenziell rechtswidrigen Entscheidung haftet. Insbesondere werden wir der Frage nachgehen, ob für die vom Magistrat vorgenommene Stellenanhebung von Polizeidirektor Harry Götze tatsächlich ein „unabweisbarer Bedarf“ bestand, der gemäß Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven notwendige Voraussetzung für die außerplanmäßige Änderung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stellenplans ist.

(Ende der Presseerklärung)