Vorwurf gegen OB Grantz

Staatsanwalt entscheidet im Oktober

Nordsee-Zeitung (Online), 05.09.2022

„Bürger in Wut“-Fraktionschef Jan Timke hat Strafantrag gegen Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) gestellt. Dabei geht es erneut um die A-15-Beamten-Stelle. Grantz weist den Vorwurf zurück. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen fast abgeschlossen.

Die „Bürger in Wut“ lassen im Fall einer zusätzlich geschaffenen A-15-Beamtenstelle in der Stadtverwaltung nicht locker – denn aus ihrer Sicht ist sie widerrechtlich geschaffen worden. Nachdem schon bekannt war, dass sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt, wurde nun auch öffentlich, dass die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt.

Die Vorgeschichte, wie es zu der zusätzlichen Beamtenstelle kam: Im März 2020 ist die ehemalige Leiterin des Sozialamtes zu den Bremerhavener Entsorgungsbetrieben EBB abgeordnet worden und hat nun eine A-15-Stelle im Umweltschutzamt. Ihre eigentliche Stelle wurde im Oktober 2020 wiederbesetzt und eine neue Leiterin des Sozialamtes eingestellt. Das hat die „Bürger in Wut“ auf die Palme gebracht. Denn aus ihrer Sicht hätte die alte Stelle im Sozialamt freigehalten werden müssen. Der Oberbürgermeister hätte letztendlich ohne Genehmigung durch die Politik eine überplanmäßige A-15-Stelle geschaffen. Die „Bürger in Wut“ hatten ein Verfahren beim Verwaltungsgericht in Bremen angestrengt, um eine einstweilige Anordnung zu erzielen. Dem wurde inzwischen der Wind aus den Segeln genommen, weil anderswo in der Stadtverwaltung eine A-15-Stelle gestrichen wurde, der Stellenplan also wieder stimmt.

Polizei Bremen hat Ermittlungen übernommen

Timke hatte schon vor der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung Strafantrag wegen des Verdachts der Amts- und Haushaltsuntreue gegen Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) gestellt. Durch die aus Sicht von Timke eigenmächtig vom Oberbürgermeister neu geschaffene Beamten-Stelle sei dem Steuerzahler ein Schaden von bis heute rund 140.000 Euro entstanden, rechnet der Fraktionschef vor. „Es wurden aus unserer Sicht seit Oktober 2020 zwei Besoldungen für eine Stelle ausgezahlt.“ Die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren zunächst ein. Nun bestätigte aber deren Sprecher Frank Passade, dass diese Entscheidung von der Generalstaatsanwaltschaft nach Beschwerde von Timke aufgehoben worden sei, die Ermittlungen also wieder aufgenommen werden mussten. Inzwischen stehe man kurz vorm Abschluss. Wie Passade ausführte, werde die Staatsanwaltschaft Bremen „Anfang Oktober eine abschließende Entscheidung“ treffen. Die Ermittlungen habe die Polizei Bremen und nicht die Ortspolizeibehörde Bremerhaven übernommen. Im Oktober soll dann feststehen, ob das Verfahren erneut eingestellt werde oder es zu einem Strafbefehl komme.

Grantz: Habe jederzeit rechtskonform gehandelt

Grantz selbst zeigt sich verwundert, dass er bislang weder von der Staatsanwaltschaft Bremen über das Verfahren informiert worden sei noch dass er rechtliches Gehör erhalten habe. Der Oberbürgermeister unterstreicht, dass er der Meinung sei, in dem Fall jederzeit rechtskonform gehandelt zu haben. Der Vorwurf der Untreue sei zudem absurd, da zum Tatbestand der Untreue auch ein Vorsatz vorhanden gewesen sein müsste. Das Vorgehen sei aber mit dem Personalausschuss und dem Personalrat abgestimmt gewesen. Er gehe davon aus, dass das Verfahren im Oktober von der Staatsanwaltschaft eingestellt werde. Grantz warnte davor, dass sich Medien und Justiz von Parteien wie den Bürgern in Wut und der AfD instrumentalisieren ließen, die nur das Ziel verfolgten, den Ruf der demokratisch gewählten Politik insgesamt zu schädigen.